Das Bamberger Reinheitsgebot

Eines der wichtigsten Lebensmittelgesetze bis heute ist das Reinheitsgebot. Bereits am 23. April 1516 wurde von den Bayernherzögen Wilhelm IV. und Ludwig X festgelegt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll.

Hopfen und ein Seidla Bier

Eine Nasenlänge voraus

waren allerdings die Bamberger. Die fränkischen Brauer fingen nämlich schon viel früher an, die Herstellung von Bier mit einem eigenen Gesetz zu schützen, um genau zu sein 27 Jahre früher. In einer Urkunde vom 12. Oktober 1489, die sich heute im Staatsarchiv in Bamberg befindet, ist im Eid der Brauer festgehalten, dass „in solches Bier im Brauen und Suden nichts mehr denn Malz, Hopfen und Wasser nehmen und brauchen“.

Bamberger Umgeldordnung © Staatsarchiv Bamberg

Eine Sensation

Dr. Klaus-Rupprecht, der heutige Leiter des Bamberger Staatsarchivs, entdeckte im Jahr 2014 das Bamberger Reinheitsgebot von 1489 in der sogenannten Umgeldordnung, was für eine kleine Sensation sorgte.

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